Tim und Anna gönnen sich einen traumhaften Skitag in den Schweizer Bergen. Früh morgens fahren sie los, damit sie die Menschenmenge umgehen können. Das Wetter ist perfekt, die Pisten top präpariert. In voller Montur kurven die beiden sorglos die Piste hinunter und geniessen den Moment.
Tim und Anna haben sich dieses Jahr die Skier im Fachgeschäft für die ganze Wintersaison gemietet. Fürs nächste Jahr planen sie, neue Skier käuflich zu erwerben.
Bei einer Kaffeepause auf der Terrasse tauchen plötzlich Fragen auf: Wer kommt für den Schaden auf, wenn die Skier gestohlen oder unabsichtlich beschädigt werden? Tim nimmt an, dass diese Schäden über die Hausratversicherung gedeckt sind. Anna jedoch ist sicher, dass die Hausratversicherung keine Eigenschäden wie «Skibruch» etc. übernimmt. Welche Versicherung kommt für welche Risiken im Schadenfall auf?
Die Privathaftpflichtversicherung kommt in der Regel für gemietete Gegenstände auf. Das bedeutet: Wenn du die gemieteten Skier/Snowboards beschädigt retournierst oder sie während der Mietdauer gestohlen werden, kannst du auf deine Privathaftpflichtversicherung zurückgreifen. Einige Versicherer schliessen jedoch in den Versicherungsbedingungen die Deckung bei geliehen oder gemieteten Gegenständen aus.
In der Hausratversicherung sind üblicherweise die Grundrisiken Feuer/Elementar, Wasser und Diebstahl
versichert. Der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» ist auf jeden Fall ratsam mitzuversichern. Sämtliche beweglichen, dem privaten Gebrauch dienenden Gegenständen, welche nicht am Versicherungsort zu Hause entwendet werden, übernimmt die Deckung «einfacher Diebstahl auswärts». Werden die eigenen Skier oder das Snowboard entwendet, musst du den Schaden direkt bei deiner Hausratversicherung anmelden.
«Alle unsere Fachbeiträge sind von den Mitarbeitenden unseres Kundendienstes erarbeitet. Sie verfügen über ein umfassendes Wissen und stehen dir bei Fragen oder Problemen jederzeit kompetent zur Verfügung.»
Bei einigen Versicherungsanbietern kann zusätzlich zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung eine sogenannte Hausratkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Hausratkasko ist eine sehr umfangreiche Versicherung und ideal für Gegenstände, die dir lieb und teuer sind wie beispielsweise Elektrogeräte, Sportgeräte, Wertsachen und übrige Geräte. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Schadenfall die (eigenen) gestohlenen oder gebrochenen Skier.
Der Fachhandel bietet oftmals bei der Miete oder dem Kauf von Skiern/Snowboards eine Skibruch-versicherung an. Wie du inzwischen weisst, kommt bei der Ski- oder Snowboardmiete im Schadenfall (Beschädigung oder Diebstahl) deine Privathaftpflicht-Versicherung und bei gekauften Skiern oder Snowboards deine Hausrat- oder Hausratkasko für den Schaden auf. Somit ist der Abschluss einer zusätzlichen, kostenpflichtigen Skibruchversicherung oft unnötig.
Für Ski- und Snowboardfahrer*innen empfiehlt es sich, mit der Thematik vorgängig zu beschäftigen. So wird der Ausflug auf die perfekt präparierten Pisten zum Vergnügen. Du hast Fragen zum Artikel? Melde dich bei unserem Kundendienst.
Skier gestohlen oder beschädigt – wer kommt für die Kosten auf?
Die Sonne scheint und lockt tausende begeisterter Ski- und Snowboardfahrerinnen auf die Piste. Die ersten Fahrten vor dem Mittag geniesst du bei strahlenden Sonnenschein und perfekt präparierten Pisten. Am Mittag lädt das «Pistenbeizli» zum gemütlichen verweilen ein. Doch nach der Mittagsrast sind plötzlich die Skier/das Snowboard verschwunden oder beschädigt. Melde den Schaden umgehend bei deiner Versicherung an. Du hast Fragen zum Artikel? Melde dich bei unserem Kundendienst.