Arbeitslos! Was tun? Mein Kind findet keine Lehrstelle. Ich als Familienvater verliere den Job, weil die Firma Konkurs geht. Ich bin über 50 Jahre alt und werde aufgrund von Umstrukturierungen gekündet. Wie und wann melde ich mich beim RAV an? Was muss ich beachten, wenn ich mich selbständig machen will?

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen werden in der Presse oft und gerne kommuniziert. Eine monatliche Statistik bietet das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) an.

Die Arbeitslosigkeit kann jeden von uns treffen. Ob jung oder alt, männlich oder weiblich, plötzlich oder vorhersehbar, Deutsch- oder Westschweizer, Vollzeit- oder Teilzeitangestellte, Schweizer oder Ausländer, Fest- oder Temporär angestellt, Hilfsarbeiter oder Kadermitglied. Auf jeden Fall ist und bleibt es ein drastischer Schicksalsschlag.

  • Was machen, wenn mein Kind nach der obligatorischen Schule keine Lehrstelle findet?

  • Ein Familienvater verliert den Job, weil die Firma Konkurs geht.

  • Durch eine Umstrukturierung wird einer Vollzeitmitarbeiterin im Alter von 54 Jahren gekündet.

Das sind alles durchaus realistische Lebensumstände, die eintreffen können.

Wer hilft mir, wenn ich arbeitslos bin?

Betroffene sollten unbedingt die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Anmeldung auf dem Arbeitsamt Ihrer Gemeinde oder direkt beim zuständigen RAV*. Melde dich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag ohne Anstellung!

  2. Überarbeite deine Bewerbungsunterlagen und bring diese auf den aktuellsten Stand.

  3. Aktiv Stellensuche betreiben z.B. übers Internet, Zeitung, persönliche Kontakte usw.

Je höher die Arbeitsbemühungen sind, desto grösser ist die Chance, möglichst schnell eine neue Anstellung zu finden. Falls dir ein Arbeitslosengeld zusteht, stell mit der aktiven Stellensuche zudem sicher, dass dir das Geld ausbezahlt wird. Unter folgendem Link findest du nützliche Tipps!

Für Schulabgänger, Studenten oder Personen, die sich während der Arbeitslosigkeit neu orientieren oder umschulen wollen, empfehlen wir eine Berufsberatung zu besuchen.

«Alle unsere Fachbeiträge sind von den Mitarbeitenden unseres Kundendienstes erarbeitet. Sie verfügen über ein umfassendes Wissen und stehen dir bei Fragen oder Problemen jederzeit kompetent zur Verfügung

Achtung, das darfst du nicht vergessen

Die ALV** ist wie die AHV***, IV**** und EL***** in der 1. Säule der staatlichen Vorsorge zu finden. Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die Existenzsicherung für arbeitsfähige und arbeitswillige Personen bei Lohnausfall. In vier Fällen erbringt die ALV eine Leistung:

  • Unverschuldete Arbeitslosigkeit

  • Insolvenz (Konkurs) des Arbeitgebers

  • Kurzarbeit, die vom Arbeitgeber wegen schlechten Arbeitsgangs angeordnet werden muss

  • Schlechtem Wetter (nur bestimmte Branchen)

Die Versicherungsleistung wird in Form eines Taggeldes entschädigt. Es ist in der Höhe und Dauer begrenzt. Beachte, dass nur Arbeitnehmer versichert sind, nicht aber Selbständigerwerbende und Unternehmer. Während du Taggelder der ALV beziehst, ist die obligatorische Unfallversicherung mitversichert. Für diesen Zeitraum darfst du die Unfalldeckung in der obligatorischen Kranken-versicherung (KVG) ausschliessen.

*RAV = regionales Arbeitsvermittlerzentrum
**ALV = Arbeitslosenversicherung
***AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung
*****IV = Invalidenversicherung
******EL = Ergänzungsleistungen

Unser Tipp

Du hast Fragen zum Artikel? Melde dich bei uns, wir sind für dich da.

Viele Menschen ergreifen in der Schweiz jedes Jahr die Chance und machen sich selbständig. Sei dies mit einem Handwerksbetrieb, einem Café, einem Laden mit Artikeln des täglichen Bedarfs oder in der Gesundheits- und Wellnessbranche. Nachdem die Rechtsform deines Betriebs geklärt ist, musst du den benötigten Versicherungsschutz abschliessen. Bei Fragen zum Artikel wende dich bitte an unseren Kundendienst.

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Selbständig machen als Weg aus der Arbeitslosigkeit

Viele Menschen ergreifen in der Schweiz jedes Jahr die Chance und machen sich selbständig. Sei dies mit einem Handwerksbetrieb, einem Café, einem Laden mit Artikeln des täglichen Bedarfs oder in der Gesundheits- und Wellnessbranche. Nachdem die Rechtsform deines Betriebs geklärt ist, musst du den benötigten Versicherungsschutz abschliessen. Bei Fragen zum Artikel wende dich bitte an unseren Kundendienst.

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