Folgende Leistungen (Pflichtleistungen) werden in der Schwangerschaft und Mutterschaft durch die Krankenkasse (Grundversicherung/KVG) übernommen.

Kaum eine Nachricht löst solche Gefühle aus wie die einer Schwangerschaft! Nun beginnt eine wunderschöne Reise, die viele Fragen auslöst. Doch wer kommt für die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft auf?

Werden die Laborkosten auch übernommen? Wie viele Ultraschalluntersuchungen übernimmt die Krankenkasse? Sind die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs gedeckt? Was, wenn ich nur ambulant oder in einem Geburtshaus gebären will? Werden alle Medikamente übernommen oder muss ich einen Teil davon doch selbst bezahlen?

Folgende Leistungen (Pflichtleistungen) werden in der Schwangerschaft und Mutterschaft durch die Krankenkasse (Grundversicherung/KVG) übernommen:

  • 8 Kontrolluntersuchungen (7 vor, 1 nach der Geburt)

  • 2 Ultraschalluntersuchungen – normalerweise in der 10. – 12. für die Nackenfaltenmessung und in der 20.-23. Schwangerschaftswoche die Untersuchung der Organe des Kindes (Detailsonografie) bei einer komplikationslosen Schwangerschaft sowie die zusätzlich nötigen Ultraschalluntersuchungen bei einer Risikoschwangerschaft.

  • Der Ersttrimester-Test für die statistische Risikoberechnung des Vorliegens einer Trisomie 21.

  • Falls bei der Nackenfaltenmessung oder dem Ersttrimester-Test ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde, übernimmt die Krankenkasse die genetischen Tests aus dem mütterlichen Blut (NIPD, Panorama und Harmonytest).

  • Bei Risikoschwangerschaften (Mutter über 35 Jahre alt), übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der invasiven Pränataldiagnostik Chorionzottenbiopsie und Fruchtwasserpunktion (Amniozentese).

  • Notwendige Laboranalysen

  • Medikamente (kassenpflichtige Medikamente der Spezialitätenliste (SL) die vom Arzt oder der Ärztin verschrieben wurden.)

  • Massgefertigte Kompressionsstrümpfe ab Kompressionsklasse 2 (vom Arzt verordnet).

  • Milchpumpe: mit ärztlicher Verordnung bis zu 340 Franken Kostenbeteiligung für den Kauf einer elektronischen Doppelmilchpumpe inkl. Zubehörset oder bis zu 175 Franken für den Kauf einer elektronischen Einzelmilchpumpe inkl. Zubehörset; manuelle Version bis zu 47 Franken.

  • Pauschal CHF 150.– an den Geburtsvorbereitungskurs, wenn dieser durch eine anerkannte Hebamme durchgeführt wird.

  • Kostenübernahme für eine stationäre oder ambulante Entbindung auf der allgemeinen Abteilung in einem Vertragsspital im Wohnkanton, Geburtshaus (muss sich auf der Spitalliste des Wohnkantons befinden) oder einer Hausgeburt. Lass dir vorgängig von deiner Krankenkasse eine Kostengut-sprache für die gewählte Variante ausstellen.

  • Die Spital- und Pflegekosten für Mutter und Kind übernimmt die Grundversicherung der Mutter. Benötigt das Kind wegen einer Krankheit einen Spitalaufenthalt, gehen die Kosten über die Krankenversicherung des Babys und somit fällt auch Selbstbehalt von 10% (max. CHF 350.–/

    Kalenderjahr) an. Falls du für dein Baby eine Wahlfranchise (abschliessbar bis maximal CHF 600.–/Kalenderjahr) gewählt hast, kommt diese selbstverständlich auch zum Tragen.

  • 3 Stillberatungen durch die Hebamme oder Krankenschwester.

  • Bei ambulanter oder Hausgeburt übernimmt die Grundversicherung die Nachsorge durch eine Hebamme während den ersten 56 Tagen nach der Geburt.

  • 1 ärztliche Nachkontrolle inkl. Laborkosten innert 10 Wochen nach der Geburt

Die Auflistung ist nicht abschliessend! Die Pflichtleistungen werden auch vor dem Erreichen der 13. Schwangerschaftswoche ohne Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt übernommen.

«Alle unsere Fachbeiträge sind von den Mitarbeitenden unseres Kundendienstes erarbeitet. Sie verfügen über ein umfassendes Wissen und stehen dir bei Fragen oder Problemen jederzeit kompetent zur Verfügung

Und welche Leistungen werden aus den Zusatzversicherungen übernommen?

Allfällige bestehende Zusatzversicherungen übernehmen verschiedene Extraleistungen in der Schwanger- und Mutterschaft. Beispielsweise zusätzliche Kontrolluntersuchungen (auch bei komplikationslosen Schwangerschaften) und Beiträge an nicht kassenpflichtige Medikamente.

Der Abschluss von sinnvollen Zusatzversicherungsprodukten lohnt sich im Hinblick auf eine geplante Schwangerschaft. Da die Leistungen einer Karenzfrist von mehreren Monaten unterliegen, solltest du diese möglichst frühzeitig abschliessen.

Folgende Leistungen (Pflichtleistungen) werden in der Schwangerschaft und Mutterschaft durch die Krankenkasse (Grundversicherung/KVG) übernommen.

Beratung für Schwangere

Dein Arzt/deine Ärztin oder deine Krankenkasse

Für Fragen zu Schwangerschaft, Leistungen, Ernährung usw. sind deine Leistungserbringer zuständig. Wenn du niemanden erreichst oder Fragen zu unseren Beiträgen hast, kannst du dich an unseren Kundendienst wenden.

Weitere Artikel für dich