Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Die einzige Vorschrift die besteht um ein Produkt mit dem Prädikat «light» bewerben zu dürfen ist, dass mindestens 30% weniger des unerwünschten Inhaltsstoffes wie Fett, Zucker oder aber auch Coffein beigemischt wird.
Bei Light-Produkten lohnt es sich, genau hinzuschauen! Um den Geschmacksverlust durch das Reduzieren des Fettgehalts auszugleichen, wird vielfach die Zuckermenge erhöht oder mit chemischen Geschmacksverstärkern gearbeitet. Denn Fett ist ein hervorragender Geschmacksträger. Auch beim Weglassen einer gewisser Zuckermenge wird anderweitig getrickst, um das gewünschte Aroma wieder zu erreichen. Dies geschieht meist mit künstlichen Zusatzstoffen, da ansonsten solche Produkte als fad empfunden werden können.
«Die Werbeversprechen solcher Produkte können uns Konsumenten also schnell in trügerischer Sicherheit wähnen. Vielleicht sollten wir in Zukunft häufiger die Produkte und deren Inhaltsangaben kurz vergleichen und dann entscheiden, anstatt nur auf den verlockenden «Aufhänger: 0 Kalorien» zu setzten.»
Durch das Fett in einem Nahrungsmittel wird im menschlichen Körper unter anderem das Sättigungsgefühl (zwar erst nach dem Eiweiss und den Kohlenhydraten) ausgelöst. Somit kann es sein, dass wir beim fettreduzierten Produkt häufiger oder schneller wieder zulangen. Damit wäre der eigentliche Sinn der Wahl auf Light-Produkte kontraproduktiv.
Light-Produkte können insofern sinnvoll sein, wenn jemand aufgrund seiner Stoffwechselerkrankung wie z.B. Diabetes mellitus auf Zucker verzichten muss. Eine Ernährung mit möglichst frischem und selber zubereitetem Speisen (keine Fertig- oder Halbfertigprodukte) ist sowieso das Beste für unseren Körper und Geist.
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