Die soziale Sicherheit ist in der Schweiz ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. Sie schützt uns vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter. Doch wie sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus?

Die soziale Sicherheit ist in der Schweiz ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. Sie schützt uns vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter. Doch wie sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus?

In diesem Blogbeitrag geben wir dir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der sozialen Absicherung in der Schweiz.

Krankenversicherung

In der Schweiz ist der Abschluss einer Krankenkassengrunddeckung obligatorisch. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner muss eine Krankenversicherung nach dem  Krankenversicherungsgesetz (KVG) abschliessen. Diese deckt die wichtigsten medizinischen Leistungen ab. Es gibt viele Anbieter, aber die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien können jedoch je nach Region und Anbieter variieren. Zudem hat jede versicherte Person die Möglichkeit, eine Franchise zu wählen.

Neben der Grundversicherung gibt es freiwillige Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Diese bieten erweiterte Leistungen, wie z. B. alternative Heilmethoden oder halbprivate und private Spitalzimmer.

«In der Schweiz ist der Abschluss einer Grundversicherung für alle obligatorisch. Sie garantiert die medizinische Grundversorgung unabhängig vom Leistungserbringer.»

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Sie sichert das Existenzminimum im Alter und beim Tod des Ehepartners. Alle Erwerbstätigen und Arbeitgeber zahlen Beiträge in die AHV ein. Die Höhe der Rente richtet sich nach den einbezahlten Beiträgen und der Beitragsdauer.

Die Minimalrente für Einzelpersonen beträgt 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente 2450 Franken pro Monat (Stand 2024). Die Maximalrente für Ehepaare beträgt 3675 Franken pro Monat. Die beiden Einzelrenten für Ehepaare dürfen zusammen 150% der Maximalrente für Alleinstehende nicht übersteigen.

«Die AHV bildet das Fundament der sozialen Sicherheit und sorgt dafür, dass die Menschen im Alter oder bei Verlust des Partners finanziell abgesichert sind.»

Invalidenversicherung (IV)

Die IV unterstützt Personen, die wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig sind. Sie leistet finanzielle Hilfe und hilft bei der beruflichen Wiedereingliederung.

IV-Antrag stellen

Um eine IV-Rente zu beantragen, muss man sich bei der zuständigen IV-Stelle anmelden. Der Antrag kann online oder schriftlich eingereicht werden. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Anmeldung: Das Anmeldeformular ausfüllen und einreichen. Es gibt unterschiedliche Formulare für Erwachsene und Minderjährige.

  2. Arztbericht: Ein ausführlicher Arztbericht, der den Gesundheitszustand und die Arbeitsunfähigkeit dokumentiert, muss beigelegt werden.

  3. Prüfung: Die IV-Stelle prüft den Antrag und den Invaliditätsgrad. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

  4. Entscheidung: Nach der Prüfung erhält man einen Entscheid über den Anspruch und die Höhe der Rente.

Höhe der IV-Renten

Die Höhe der IV-Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab. Seit der Einführung des stufenlosen Rentensystems am 1. Januar 2022 wird die Rente in prozentualen Anteilen einer ganzen Rente festgelegt:

  • 40% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 25% einer ganzen Rente

  • 41% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 27,5% einer ganzen Rente

  • 42% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 30% einer ganzen Rente

  • 43% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 32,5% einer ganzen Rente

  • 44% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 35% einer ganzen Rente

  • 45% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 37,5% einer ganzen Rente

  • 46% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 40% einer ganzen Rente

  • 47% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 42,5% einer ganzen Rente

  • 48% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 45% einer ganzen Rente

  • 49% Invaliditätsgrad: Anspruch auf 47,5% einer ganzen Rente

  • 50-69% Invaliditätsgrad: Der prozentuale Anteil des Rentenanspruchs entspricht dem Invaliditätsgrad*

  • 70-100% Invaliditätsgrad: Anspruch auf eine ganze Rente

*Beispiel: Bei einem Invaliditätsgrad von 54% besteht ein Anspruch auf 54% einer ganzen Rente

Die Höhe der Rente richtet sich auch nach der Beitragsdauer und dem durchschnittlichen Einkommen. Bei einer vollen Beitragsdauer beträgt eine ganze IV-Vollrente mindestens 1'260 Franken und maximal 2'520 Franken pro Monat.

«Die IV bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern fördert auch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt – ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit trotz Einschränkungen.»

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die ALV sichert das Einkommen bei Arbeitslosigkeit. Sie zahlt ein Taggeld, das einen Teil des letzten Einkommens ersetzt. Voraussetzung ist, dass man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang Beiträge in die ALV eingezahlt hat. Das Taggeld beträgt in der Regel 70% des versicherten Verdienstes, kann aber auf 80% steigen, wenn man Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat oder der versicherte Verdienst 3'797 Franken nicht übersteigt.

Die Anzahl der Taggelder, die man beziehen kann, hängt von der Beitragsdauer ab:

  • 200 Taggelder: bis zum 25. Altersjahr ohne Unterhaltspflichten (Beitragsdauer 12 bis 24 Monate)

  • 260 Taggelder: ab 25 Jahren oder mit Unterhaltspflicht (Beitragsdauer 12 bis 18 Monate)

  • 400 Taggelder: ab 25 Jahren oder mit Unterhaltspflicht (Beitragsdauer 18-24 Monate)

  • 520 Taggelder: ab 55 Jahren (Beitragszeit 22-24 Monate)

  • 520 Taggelder: ab 25 Jahren oder mit Unterstützungspflicht (Beitragszeit 22 bis 24 Monate) + Invalidenrente (Invaliditätsgrad mindestens 40%)

Wer in den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos wird, erhält zusätzlich 120 Taggelder zugesprochen.

Der maximal versicherte Jahreslohn beträgt 148'200 Franken (Stand 2024).

«Die ALV schützt Erwerbstätige vor finanziellen Engpässen, indem sie einen Teil des Einkommens sichert und den Übergang in eine neue Beschäftigung erleichtert.»

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist ebenfalls obligatorisch. Sie deckt die Kosten bei Unfällen am Arbeitsplatz und in der Freizeit. Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden zu versichern. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Taggelder und Renten bei Invalidität oder Tod.

Wenn man durchschnittlich mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist man auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Nicht erwerbstätige Personen müssen das Risiko «Unfall» über die Krankenversicherung abdecken.

«Die Unfallversicherung schützt Arbeitnehmende vor den Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen.»

Erwerbsersatzordnung (EO)

Die EO bietet finanzielle Unterstützung während des Militärdienstes, des Zivildienstes und bei Mutterschaft. Sie zahlt ein Taggeld, das einen Teil des Einkommens ersetzt.

  • Mutterschaftsentschädigung: Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag.

  • Vaterschaftsentschädigung: Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub, ebenfalls 80% des Erwerbseinkommens, maximal 220 Franken pro Tag.

  • Adoptionsentschädigung: beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal 220 Franken pro Tag, während maximal 14 Tagen, sofern die Voraussetzungen bezüglich Erwerbstätigkeit und Versicherung erfüllt sind.

  • Betreuungsentschädigung: Eltern, die ein schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, haben Anspruch auf eine Entschädigung von 80% des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 220 Franken pro Tag, wenn die Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit und der Versicherung erfüllt sind.

«Die EO fängt Erwerbsausfälle während militärischen, zivilen oder familiären Einsätzen auf und schafft finanzielle Stabilität in besonderen Lebenssituationen.»

Familienzulagen

Die Familienzulagen unterstützen Familien bei den Kosten für den Unterhalt ihrer Kinder. Sie umfassen:

  • Kinderzulagen: Mindestens 200 Franken pro Monat für Kinder bis zum 16. Lebensjahr

  • Ausbildungszulagen: Mindestens 250 Franken pro Monat für Kinder vom 16. Bis 25 Lebensjahr in Ausbildung.

  • Geburts- und Adoptionszulagen: Einige Kantone gewähren einmalige Zulagen.

Die Ansprüche können je nach Kanton variieren, da die Obergrenzen individuell festgelegt werden.

«Familienzulagen helfen, den Unterhalt von Kindern finanziell abzusichern und tragen damit zur Entlastung der Familien in der Schweiz bei.»

Zusammenfassung

Die soziale Absicherung in der Schweiz ist ein umfassendes System, das Menschen in verschiedenen Lebenslagen unterstützt:

  • Die Krankenversicherung sichert allen den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, ergänzt durch freiwillige Zusatzversicherungen.

  • Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) bildet die Basis der Altersvorsorge und sichert auch Hinterbliebene ab.

  • Die IV (Invalidenversicherung) unterstützt Menschen mit dauerhaften Einschränkungen finanziell und bei der beruflichen Wiedereingliederung.

  • Die ALV (Arbeitslosenversicherung) schützt vor Erwerbsausfall bei Arbeitslosigkeit und erleichtert den Übergang in eine neue Beschäftigung.

  • Die Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen am Arbeitsplatz und in der Freizeit ab.

  • Die EO (Erwerbsersatzordnung) bietet finanzielle Unterstützung bei Verdienstausfällen durch Militär-, Zivil- oder Familiendienst.

  • Die Familienzulagen entlasten die Familien finanziell bei den Kinder- und Ausbildungskosten.

Dieses engmaschige Netz der sozialen Sicherheit gewährleistet, dass die Menschen in der Schweiz auch in schwierigen Situationen finanziell abgesichert sind. Um sich optimal abzusichern, ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen.

Hilfreiche Links zum Thema
 

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Schweizerische Unfallversicherung (Suva)
Arbeitslosenversicherung – SECO/arbeit.swiss
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