Herr Weber ist Arzt und findet rasch eine neue Arbeitsstelle in einem Krankenhaus. Frau Weber ist gelernte Krankenschwester, entscheidet sich jedoch, vorübergehend noch zu Hause zu bleiben. Schon vor dem Umzug merken sie, dass das Schweizer Versicherungssystem bei ihnen viele Fragezeichen hinterlässt.
Nachdem die passende Mietwohnung gefunden wurde, die Zollformalitäten und die Anmeldung beim Wohnort geregelt waren, fing die Versicherungsgeschichte an.
Herr und Frau Weber wurden bei der Anmeldung auf der Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass in der Schweiz der Abschluss einer Krankenversicherung (Grundversicherung/KVG ) obligatorisch ist.
Ihr Vermieter verlangt umgehend eine Kopie der Mieterhaftpflichtversicherung.
Sie werden zudem in Kenntnis gesetzte, dass die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ebenfalls obligatorisch ist.
Von einem Drei-Säulen-Prinzip ist auch die Rede, vor allem betreffend Altersvorsorge und Rente wird viel gesprochen.
Frau und Herr Weber benötigen dringend Unterstützung in diesem Versicherungsdschungel. Sie wenden sich an eine Fachperson.
«Alle unsere Fachbeiträge sind von den Mitarbeitenden unseres Kundendienstes erarbeitet. Sie verfügen über ein umfassendes Wissen und stehen dir bei Fragen oder Problemen jederzeit kompetent zur Verfügung.»
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind verpflichtet, eine obligatorische
Krankenpflegeversicherung (KVG) abzuschliessen.
Versicherungspflichtig ist die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz:
Von der Geburt bis zum Tod (die Geburtenmeldung muss innert 3 Monaten nach der Geburt erfolgen).
Bis jemand die Schweiz dauerhaft verlässt (Abmeldung der Schriften auf der Gemeinde).
Der Wohnbevölkerung gleichgestellt, sind Personen die im Ausland auf Reisen gehen und dort keinen Wohnsitz annehmen, Studierende im Ausland, Schweizer welche im Ausland erwerbstätig sind, Entsandte und Internationale Diplomaten.
Einwanderer, welche sich bei der Wohngemeinde angemeldet haben, müssen innert 3 Monate eine solche Versicherung abschliessen.
Das KVG (Krankenversicherungsgesetz) garantiert die freie Wahl des Versicherers. Jede versicherungspflichtige Person kann also frei wählen, bei welcher Kasse sie sich versichern lassen will. Die Krankenkassen ihrerseits müssen jede versicherungspflichtige Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen. Eine Ablehnung infolge Gesundheitszustand, hohem Alter oder Krankheiten ist verboten! Zusätzlich zum Obligatorium gibt es zahlreiche (freiwillige) Zusatz-versicherung.
Achtung! Bei den Zusatzversicherungen (VVG / Versicherungsvertragsgesetz) bestehen keine Aufnahmepflichten und kein Verbot von Ausschlüssen und/oder Ablehnungen.
Die Hausratversicherung schützt die beweglichen und persönlichen Sachen. Im Alltag ist jedoch auch das Vermögen von einer Privatperson bedroht. Missgeschicke können jederzeit passieren. Die Privathaftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Schadenersatzansprüchen von Drittpersonen. Die haftpflichtige Person muss also für ihr eigenes Verhalten, als Familienhaupt, als Tierhalter, als Mieter von Wohnungen, als Eigentümer von selbst bewohntem Wohneigentum und noch vielem mehr aufkommen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Gesellschaft wird der genaue Umfang definiert.
Sowohl die Hausrat- wie auch die Privathaftpflichtversicherung sind nicht obligatorische Versicherungen. Oftmals wird jedoch vom Vermieter eine Mieterhaftpflicht, sprich eine Privathaftpflicht, verlangt.
Das SVG (Strassenverkehrsgesetz) sieht ein Obligatorium für die Motorfahrzeughaftpflicht vor. Würde kein Obligatorium bestehen, müsste der verantwortliche Lenker den verursachten Personen- und/oder Sachschaden selbst übernehmen. Wer schon einmal in einem Autocrash verwickelt war weiss, wie schnell die Schadenskosten in die Höhe schiessen können.
Das Sozialversicherungssystem der Schweiz beruht auf obligatorische und nicht obligatorische Versicherungen. Im Drei-Säulen-Prinzip wird das Aufbausystem erläutert. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich heute schon Gedanken für das Alter zu machen. Hier erfährst du mehr.
Personen italienischer, deutscher, portugiesischer und französischer Staatsangehörigkeit machen die Mehrheit der ausländischen Personen aus einem EU-/EFTA-Mitgliedsland aus, die ständig in der Schweiz wohnen.
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Welche Versicherungen benötigen Einwanderer in die Schweiz?
Der Umzug ist geplant, nun gilt es noch die versicherungstechnischen Hürden zu überwinden , welche der Einwanderung in die Schweiz noch im Weg stehen. Da gilt es so einiges zu beachten, da das Schweizer System nicht ganz einfach zu durchschauen ist. Wenn du Hilfe benötigst dabei oder dich fragst, was es mit dem Schweizer Drei-Säulen-Prinzip auf sich hat, melde dich bei uns. Wir vermitteln dir gerne den Kontakt zu einer Fachperson.