Oft treffend bei Schnupperlehren die Vorstellung und die effektive Realität unsanft aufeinander. Was sich die/der Jugendlichen cool und aufregend vorstellte, entpuppt sich unter Umständen als langweilige Routine. Der Berufswunsch der 2. Wahl kann sich genauso gut als eigentlicher Traumberuf herausstellen.
«Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab dem 13. Geburtstag eine Schnupperlehre machen. Vor dem 13. Geburtstag ist dies nicht erlaubt (Kinderarbeit). Ideal eignen sich dazu die Schulferien, da so kein Schulstoff verpasst wird. Falls dies nicht möglich ist, empfiehlt es sich, mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin Rücksprache zu nehmen.»
Eine Vielzahl an hilfreichen Tipps zu diesem Thema findest du auch auf www.berufsberatung.ch Vielleicht kennst du oder deine Eltern jemanden, der dir bei der Vermittlung einer Schnupperstelle behilflich sein könnte. Nutze die privaten Kontakte! Oft ist die Schnupperlehre nur der eigentliche Anfang und daraus entwickelt sich ein Lehrverhältnis.
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